Uhopestar Elite Partner Programm – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung legt die Rechte und Pflichten des Partners im Rahmen des Uhopestar Elite Partner Programms (das „Programm“) fest, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Vertrieb, die Distribution, die Promotion, technische Unterstützung sowie die Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen für Uhopestar-Kommerzialbildschirme und Android-Tablets.
Diese Vereinbarung dient als Grundsatzdokument für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Der Partner muss diese Vereinbarung akzeptieren und unterzeichnen, um in das Programm aufgenommen zu werden.
1. Definitionen
a. Mehrwert: Von dem Partner bereitgestellte Dienstleistungen oder Integrationen, die den Endnutzen der Produkte erhöhen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Integration von kommerziellen Displaysystemen, Anpassung des Android-Betriebssystems, Installation und Inbetriebnahme, vorvertragliche Beratung, technische Unterstützung nach dem Verkauf, Entwicklung branchenspezifischer Lösungen, Bereitstellung von Software zur Inhaltsverwaltung und zugehörige Hardwarelieferungen. Reiner passiver E-Commerce-Vertrieb, Katalogverkauf oder nicht-interaktive Großhandelsaktivitäten gelten nicht als „Mehrwert“.
b. Verbundenes Unternehmen: Jede Einheit, die eine Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. „Kontrolle“ bedeutet direkten oder indirekten Besitz von mehr als 50 % der Stimmrechte oder Anteilsverhältnisse.
c. Autorisierter Quellhändler: Ein Distributor, Wiederverkäufer oder Master-Distributor, der von Uhopestar ausdrücklich schriftlich dazu autorisiert wurde, Produkte in einer bestimmten Region zu vertreiben.
d. Vertrauliche Informationen: Nicht öffentlich zugängliche Informationen von kommerziellem Wert, die von Uhopestar bereitgestellt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Preispolitik, Kundendaten, technische Dokumente, Firmware-Quellcode, Marketingpläne und Produkt-Roadmaps.
e. Uhopestar-Website: www.uhopestar.com und zugehörige Online-Ressourcenplattformen.
f. Endnutzer: Ein Kunde, der Uhopestar-Produkte ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb kauft, jedoch nicht zum Wiederverkauf, zur Weitergabe oder Vermietung.
g. Go-to-Market-Strategie: Die von Uhopestar genehmigte Vertriebsstrategie eines Partners, zu der auch zusätzliche Dienstleistungen, Systemintegration, vor-Ort-Dienste sowie Vertriebs-/technische Unterstützung gehören können.
h. Interner Gebrauch: Nutzung der Produkte durch einen Endnutzer für dessen eigene Geschäftstätigkeit und nicht für Wiederverkauf, Weitergabe oder Vermietung.
i. UVP: Der von Uhopestar offiziell festgelegte Hersteller-UVP (Unverbindliche Preisempfehlung), veröffentlicht auf seiner Website oder Partnerplattform.
j. MAP: Der von Uhopestar veröffentlichte Mindestwerbepreis, der in der Regel einen festgelegten Prozentsatz unterhalb des unverbindlichen Listenpreises (MSRP) liegt und den niedrigsten Preis darstellt, der vom Partner öffentlich beworben werden darf.
k. Nicht-originale Produkte: Fälschungen oder nicht autorisierte Produkte, die nicht von Uhopestar hergestellt oder genehmigt wurden, einschließlich Produkte mit veränderten oder entfernten Seriennummern, Markenzeichen, Firmware oder physischem Design.
l. Teilnehmer (Partner): Ein Value-Added-Reseller, Lösungsanbieter, internationaler B2B-Partner oder OEM/ODM-Partner, der dem Programm beigetreten ist, Produkte von autorisierten Quellen bezieht und diese gemäß der genehmigten Go-to-Market-Strategie verkauft.
m. Produkte: Kommerzielle Displayprodukte (z. B. Konferenzpanele, Beschilderungen, interaktive Touchscreens), Android-Tablets sowie zugehörige Zubehörteile oder Software, die von Uhopestar hergestellt oder autorisiert wurden.
n. Professional Services: Dienstleistungen, die vom Partner angeboten werden und den Produktwert für Endbenutzer steigern, einschließlich Lösungsdesign, Systemkonfiguration, Installation, Schulungen, Firmware-Updates und technischer Support nach dem Verkauf.
o. Qualifizierende Chancen: Vertriebsprojekte oder Kundenanfragen, die vom Partner registriert und von Uhopestar genehmigt wurden und für die eine Margensicherung und Chancensicherung in Anspruch genommen werden kann.
p. Qualifizierende Produkte: Von Uhopestar festgelegte Produktmodelle und -serien, die für dieses Programm zugelassen sind.
q. Weiterverkauf: Der Verkauf oder die Distribution von Produkten an Endbenutzer.
r. Software: Betriebssysteme, Anwendungen, Firmware und zugehörige Dokumentation, die vorinstalliert oder zusammen mit den Produkten ausgeliefert werden.
s. Vertragslaufzeit: Die Gültigkeitsdauer dieses Vertrags, einschließlich Regelungen zur automatischen Verlängerung.
t. Verkaufsbedingungen: Die von Uhopestar veröffentlichten und aktualisierten Verkaufsbedingungen, verfügbar auf der Website oder dem Partnerportal von Uhopestar.
u. Geschäftsgebiet: Der vom Partner für den Produktvertrieb und die Dienstleistungen genehmigte geografische Bereich.
v. Nicht autorisiertes Produkt: Uhopestar-Produkte, die über nicht autorisierte Quellen bezogen wurden oder Produkte, die im Verstoß gegen diese Vereinbarung an Nicht-Endbenutzer verkauft wurden.
2. Partner-Vorteile
Vorausgesetzt, der Partner erfüllt seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung, gewährt Uhopestar die folgenden Vorteile:
a. Zugang zum Partner-Portal: Zugriff auf exklusive Preiswerkzeuge, Produktdokumentation, technische Handbücher, Marketingmaterialien und Schulungsressourcen.
b. Vertriebliche Unterstützung: Uhopestar-Vertriebsteams können Produkt-Empfehlungen aussprechen, branchenspezifische Lösungsempfehlungen geben und bei Bedarf direkt bei Endbenutzer-Verhandlungen unterstützen.
c. Marken- und Marketingunterstützung: Partner dürfen das Logo „Uhopestar Elite Partner“ gemäß den Richtlinien für die Markenverwendung nutzen, einschließlich auf Websites, Werbematerialien und bei Messen (vorbehaltlich der Genehmigung).
d. Schulung & Zertifizierung: Online- und Offline-Produktschulungen, Systemintegrations-Workshops und Sales Enablement-Sitzungen. Zertifizierte Partner können für verbesserte Leistungen in Frage kommen.
e. Demo- und Evaluationsgeräte: Partner können jährlich Demo-Geräte zu ermäßigten Preisen erwerben oder kurzfristige Demo-Leihvergaben anfordern (vorbehaltlich eines Leihvertrags).
f. Produkt-Roadmap & Frühzugang: Frühzeitiger Zugang zu Produkt-Roadmap-Informationen und bevorzugte Teilnahmeberechtigung für die Prüfung wichtiger neuer Produkte.
g. Lead-Weiterleitung: Uhopestar kann qualifizierte Vertriebsleads an den Partner weiterleiten, verbunden mit Berichtspflichten bezüglich Nachverfolgung und Ergebnisse.
h. Promotionen & Rabatte: Zugang zu exklusiven Promotionen, Rabattprogrammen und internationalen Vertriebsanreizen.
i. Unterstützung im grenzüberschreitenden Geschäft: Unterstützung bei der Kundenbetreuung im Ausland, Logistik, Zollabfertigung, Zertifikatsdokumentation und Mehrwährungsabrechnung.
3. Autorisierung & Vertriebsregeln
a. Genehmigungsumfang: Während der Vertragslaufzeit autorisiert Uhopestar den Partner, Produkte von autorisierten Quellen zu beziehen und innerhalb des genehmigten Vertriebsgebiets weiterzuverkaufen.
b. Beschränkung des Online-Verkaufs: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, darf der Online-Verkauf 20 % des quartalsweisen Verkaufsvolumens des Partners nicht überschreiten.
c. Gebietsbeschränkung: Partner dürfen keine Verkäufe außerhalb ihres genehmigten Vertriebsgebiets tätigen oder dort Distributionszentren betreiben.
d. Einhaltung der Verkaufsbedingungen: Alle Verkäufe müssen den Verkaufsbedingungen von Uhopestar entsprechen.
4. Verpflichtungen des Partners
a. Mehrwertvorgabe: Jeder Verkauf muss einen vom Partner erbrachten Mehrwert oder professionelle Dienstleistungen beinhalten.
b. Verbot von Fälschungen/nicht autorisierten Produkten: Der Verkauf von Fälschungen oder nicht autorisierten Produkten kann eine sofortige Vertragsbeendigung sowie Rücknahme oder Vernichtung dieser Produkte auf Kosten des Partners zur Folge haben.
c. Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben: einschließlich Exportkontrolle, Anti-Korruption, Umweltvorschriften und Produktrecycling.
d. Marken- und Urheberrechtsschutz: Partner dürfen Marken, Urheberrechte oder Seriennummern auf Produkten nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen.
e. Softwarebeschränkungen: Partner dürfen die Produktsoftware ohne Genehmigung nicht kopieren, dekompilieren oder Reverse-Engineering betreiben.
5. Preis- und Promotionsrichtlinie
a. Kaufpreis: Wird zwischen dem Partner und seiner autorisierten Quelle festgelegt.
b. MAP-Konformität: Öffentliche Werbung muss der MAP-Richtlinie von Uhopestar entsprechen.
c. Spezialpreise: Diese müssen vorab von Uhopestar genehmigt werden und sind auf bestimmte Projekte beschränkt.
d. Folgen von Verstößen: Fehlgebrauch von Spezialpreisen kann nachträgliche Gebühren, Lieferaussetzungen oder Vertragsbeendigung zur Folge haben.
6. Vertragsdauer und Kündigung
a. Vertragsdauer: Diese Vereinbarung ist für ein (1) Jahr gültig und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit schriftlicher Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen beendet wird.
b. Kündigung aus wichtigem Grund: Uhopestar kann diese Vereinbarung mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von zehn (10) Tagen bei wesentlicher Vertragsverletzung kündigen.
c. Nachbeendigungsverpflichtungen: Nach Beendigung hat der Partner die Nutzung der Uhopestar-Marke unverzüglich einzustellen, den Verkauf der Produkte zu stoppen und bei der Abwicklung von Lagerbeständen und nachgelagerten Verpflichtungen mitzuwirken.
7. Öffentlichkeitsarbeit & Markenbildung
Jede Nutzung der Uhopestar-Marke in öffentlichen Medien, Werbung oder Messen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Uhopestar.
8. Vertraulichkeit
Der Partner hat die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu wahren und darf diese ohne Genehmigung nicht Dritten gegenüber offenbaren. Nach Beendigung sind diese Informationen zurückzugeben oder zu löschen.
9. Geistiges Eigentum
Alle Produkte, Software, Marken, Designs und verwandtes geistiges Eigentum verbleiben im Eigentum von Uhopestar oder dessen Lizenzgebern.
10. Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Durch diesen Vertrag entstehen keine Agency-, Joint Venture-, Arbeitsverhältnis- oder Franchise-Beziehungen.